End User License Agreement

Bitrix24 On-Premise Endnutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Datum der letzten Überarbeitung: 20. Juli 2023
Gültig ab: 20. Juli 2023

NUTZERHINWEIS:

WICHTIGER HINWEIS: HIERMIT ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS EINVERSTANDEN, DER IHRE NUTZUNG DER VOM LIZENZGEBER (GEMÄSS DER NACHSTEHENDEN DEFINITION) BEREITGESTELLTEN ON-PREMISE SOFTWARE VON BITRIX24 (BITRIX24 SELF-HOSTED) (IM FOLGENDEN DAS „PRODUKT”) REGELT.

Der vorliegende Endnutzer-Lizenzvertrag (der „Vertrag”) ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen (gemäß der nachstehenden Definition) als Lizenznehmer („Sie”) und Bitrix24 Auftraggeber (zusammenfassend der „Lizenzgeber”), wie im Abschnitt Auftraggeber angegeben, betreffend Ihren Zugang zum Produkt (gemäß der nachstehenden Definition) und dessen Nutzung.

Begriffsbestimmungen

„Bitrix24” bezieht sich auf eine im Abschnitt „Vertragspartei” unten angegebene juristische Person.

„Sie” bezieht sich auf einen Kunden, der ein Bitrix24 Endnutzer ist (eine Person, die das Produkt in seinem eigenen Namen oder im Namen einer Organisation installiert oder nutzt). Wenn das Produkt im Namen einer Organisation, z.B. eines Arbeitgebers, heruntergeladen oder installiert wird, bedeutet „Sie” die Organisation, für die das Produkt heruntergeladen oder installiert wird, wobei die Person, die dem Vertrag zustimmt, hiermit zusichert, dass diese Organisation die jeweilige Person ermächtigt hat, den Vertrag im Namen der Organisation anzunehmen. Für die Zwecke dieses Dokuments umfasst der Begriff „Organisation” unter anderem Personengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kapitalgesellschaften, Vereinigungen, Aktiengesellschaften, Treuhandgesellschaften, Joint Ventures, Gewerkschaften, nicht rechtsfähige Vereinigungen oder Behörden.

“Administrator eines Bitrix24 Kundenaccounts" bezieht sich auf eine Person, die über spezielle Rechte verfügt, um den Bitrix24 Kundenaccount zu verwalten, und die (1) entweder selbst ein Endnutzer ist, oder (2) im Auftrag des Endnutzers agiert.

„Software” bezieht sich auf die On-Premise-Software von Bitrix24 und den gesamten Inhalt der Dateien, einschließlich privater Assemblierungsdateien, mit deren Hilfe der Vertrag bereitgestellt wird, einschließlich aller Codeformen, wie z.B. Quellcodes und Objektcodes, die Ihnen vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieses Vertrags bedeutet „Quellcode” die menschenlesbaren Computerprogrammcodes und die zugehörige Systemdokumentation, einschließlich aller Kommentare und jeglicher prozeduralen Codes wie z. B. Auftragssteuersprache. Ein „Objektcode” bezieht sich auf maschinenlesbare und -nutzbare Computerprogramme, die in magnetischer oder elektronischer Binärform auf Softwaremedien zusammengestellt oder kompiliert sind, die jedoch grundsätzlich von Menschen nicht ohne Reverse-Assembly, Reverse-Compiling oder Reverse-Engineering gelesen werden können.

„Produkt” bezieht sich auf die Software einschließlich der Dokumentation. Der Begriff „Produkt” kann bei bestimmten Lizenztypen gegebenenfalls auch die Updates und die Supportleistungen umfassen.

„Dokumentation” bezieht sich auf die zugehörige Nutzerdokumentation und erläuternde Materialien oder Dateien, die in schriftlicher, „online” oder elektronischer Form bereitgestellt werden.

„Kundenaccount(s)” bezieht sich auf eine interne Informationsressource, die alle Konten des autorisierten Nutzers, alle hochgeladenen Daten und Inhalte, personenbezogenen Informationen autorisierter Nutzer und andere damit zusammenhängende Informationen mit einem spezifischen Domainnamen und einer eindeutigen Identifikationsnummer umfasst.

“Nutzer” bezieht sich auf einen beliebigen Autorisierten Nutzer oder Nutzer des Extranet-Bereichs, der sich im Produkt registriert und zumindest einmal eingeloggt hat. Spezifische Rechte des Nutzers basieren auf der Funktionalität des Produkts und auf den speziellen Einstellungen, die der Administrator vorgenommen hat.

“Autorisierte(r) Nutzer” bezieht sich auf einen Produktnutzer, inklusive des Administrators, der im Rahmen vom Administrator definierten Einstellungen auf volle Funktionalität des Produkts zugreifen kann. Autorisierte Nutzer schließen keine Nutzer des Extranet-Bereichs ein, sowie keine Nutzer, die ausschließlich auf Bitrix24.Sites zugreifen können.

"Nutzer des Extranet-Bereichs" bezieht sich auf einen Produktnutzer, der nur auf den Extranet-Bereich im Rahmen vom Administrator definierten Einstellungen zugreifen kann.

„Supportleistungen” bezieht sich auf alle Supportleistungen, die Ihnen der Lizenzgeber im Zusammenhang mit der Software erbringt.

„Updates” bezieht sich auf etwaige Nachfolge-Upgrades, modifizierte Versionen, modifizierte Module, Überarbeitungen, Patches, Verbesserungen, Fehlerbehebungen, Modifikationen, Kopien, Ergänzungen oder Wartungsversionen der Software, wobei sich die Aktualisierungen auf keine nachfolgenden neuen Versionen des Produkts (z.B. 5.0 oder 6.0) (das „neue Version”, „neue Versionen”), sondern auf alle unwesentlichen Überarbeitungen des Produkts beziehen, die durch eine geänderte Nummer hinter dem Punkt (z.B. 6.1 oder 6.2) gekennzeichnet sind.

„Aktivierung” bezieht sich auf eine Aktion der Registrierung des Produkts für Sie in Übereinstimmung mit dem in diesem Vertrag vorgesehenen Verfahren.

„Lizenzschlüssel” bezieht sich auf einen Aktivierungscode in Form einer eindeutigen Reihe von Symbolen, bei dem es sich um ein technisches Mittel zum Schutz des Urheberrechts handelt, und der für Aktivierungszwecke bestimmt ist. Der Lizenzschlüssel wird Ihnen vom Lizenzgeber als Bestätigung für den Kauf des Produkts zur Verfügung gestellt. Er kann ggf. Informationen über die Art und die Version der gemäß dem Vertrag gewährten Lizenz sowie die zulässige Anzahl der Nutzer enthalten.

„Software-Kernel” bezieht sich auf eine Reihe von Software-Dateien, die sich im Verzeichnis /bitrix/modules/ befinden.

„Web Cluster Server” bezieht sich auf Computer oder virtuelle Maschinen mit unterschiedlichen IP-Adressen mit entsprechenden separaten Einträgen im Abschnitt „Lizenzierte Server im Web Cluster” der Systemsteuerung (Einstellungen / Web Cluster / Lizenzierung).

„Bitrix Cloud-Modul” bezieht sich auf eine Softwarekomponente, die beim Produkt den Informationsaustausch und technologische Interaktion mit den elektronischen Rechenanlagen Dritter zum Zwecke der Datensicherung, die vom Administrator durchgeführt wird, auf den entsprechenden Soft- und Hardwareservern gewährleistet. Das Modul ist nicht in der Testversion enthalten.

„Bitrix24.Sites” beziehen sich auf eine oder mehrere logisch zusammenhängende öffentlich zugängliche Webseiten, die mit den technischen Möglichkeiten der Software erstellt wurden und über denselben Software-Kernel und dieselbe Datenbank wie ein Kundenaccount verfügen und diese nutzen. Sie dürfen Bitrix24.Sites nur in voller Übereinstimmung mit den Rules erstellen und veröffentlichen, welche unter www.bitrix24.de/terms/bitrix24sites-rules.php sowie auf anderen Bitrix24 Domains zu finden sind und welche einen Bestandteil dieses Agreements darstellen.

„Bitrix24 Website Builder” bezieht sich auf eine Softwarekomponente, mit der Bitrix24.Sites erstellt und über einen visuellen Editor verwaltet werden können.

„Extranet-Bereich” bezieht sich auf einen zusätzlichen ausschließlich mit dem Extranet-Modul erstellten Kundenaccount mit einem gemeinsamen Domainnamen, Software-Kernel und einer gemeinsamen Datenbank wie Hauptkundenaccount.

„Lizenzgeber-Website” bezieht sich auf die von dem oder im Namen des Lizenzgebers betriebene Internet-Website, auf der die Software gemäß dem Vertrag zum Herunterladen zur Verfügung steht. Die Website des Lizenzgebers befindet sich derzeit unter www.bitrix24.com, www.bitrix24.eu, www.bitrix24.de und allen anderen Bitrix24-Domains.

„Kundengerät” bezieht sich auf einen Computer, eine Workstation oder ein anderes elektronisches Gerät, das sich im Eigentum oder anderweitig in Verfügungsgewalt von Ihnen befindet.

„ECM” bezieht sich auf eine elektronische Datenverarbeitungsmaschine.

"Testversion" bezieht sich auf eine Version des Produkts, die auf die Dauer ihrer Nutzung und ihrer verfügbaren Funktionalität beschränkt ist und die nur für die Bewertung und Testzwecke der Produktfunktionalität durch den Administrator entwickelt wurde.

"Zugriff" bezieht sich auf eine beliebige Aktion, die die Nutzung des Produkts (ganz oder teilweise) ermöglicht, einschließlich der Verbindung oder Initiierung der Verbindung einer Person mit dem Produkt sowie der Nutzung des Produkts über seine Schnittstelle.

Unabhängig davon, ob Sie das Produkt direkt vom Lizenzgeber oder über eine andere Quelle beziehen oder Zugriff darauf erhalten, sind Sie an die Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags gebunden.

Indem Sie auf das Produkt zugreifen, es speichern, herunterladen, installieren, ausführen, anzeigen oder in den Speicher eines Kundengerätes (gemäß der vorstehenden Definition) kopieren oder die Funktionalitäten des Produkts anderweitig nutzen („betreiben” bzw. „bedienen”), erklären Sie sich mit den Bestimmungen und Bedingungen des Vertrags einverstanden. Wenn Sie den Bedingungen des Vertrags nicht zustimmen, ist der Lizenzgeber nicht bereit, Ihnen eine Lizenz für das Produkt zu erteilen. In einem solchen Fall dürfen Sie das Produkt nicht betreiben oder anderweitig nutzen.

WENN VON DEM LIZENZGEBER UND IHNEN GLEICHZEITIG ODER ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT GESONDERTE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ODER ANHÄNGE (DIE „NUTZUNGSBEDINGUNGEN”) VEREINBART UND ORDNUNGSGEMÄSS AUSGEFERTIGT WURDEN, WELCHE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS ERGÄNZEN, DAVON ABWEICHEN ODER MIT IHNEN UNVEREINBAR SIND, HABEN DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN VORRANG, VORAUSGESETZT, DASS (i) DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN AUSDRÜCKLICH AUF DEN VERTRAG VERWEISEN UND SICH DARAUF BEZIEHEN, UND (ii) ALLE ANDEREN BEDINGUNGEN DES VERTRAGS IN VOLLER WIRKUNG BLEIBEN.

BEVOR SIE EIN HÄKCHEN BEI „ICH AKZEPTIERE DIE BEDINGUNGEN DES LIZENZVERTRAGS” SETZEN UND AUF DIE SCHALTFLÄCHE „WEITER” KLICKEN, LESEN SIE BITTE DIE BEDINGUNGEN DES VERTRAGS SORGFÄLTIG DURCH, DA DIESE HANDLUNGEN IHRE UNTERSCHRIFT REPRÄSENTIEREN. INDEM SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHEN „ICH AKZEPTIERE DIE BEDINGUNGEN DES LIZENZVERTRAGS” UND „WEITER” KLICKEN, ERKLÄREN SIE SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AN DEN VERTRAG GEBUNDEN ZU SEIN UND STIMMEN ZU, DASS DER VERTRAG WIE JEDER VON IHNEN UNTERZEICHNETE SCHRIFTLICHE VERTRAG DURCHSETZBAR IST. WENN SIE NICHT MIT ALLEN BEDINGUNGEN DES VERTRAGS EINVERSTANDEN SIND, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ABBRECHEN” UND DAS PRODUKT WIRD NICHT AUF IHREM KUNDENGERÄT INSTALLIERT.

1. Geistiges Eigentum, Software und vertrauliche Informationen.

1.1. Eigentumsrechte. Bitrix24 und/oder seine Lizenzgeber besitzen alle Rechte, Rechtsansprüche und Anteile an dem geistigen Eigentum, einschließlich des Produkts und der Software und ihres Quellcodes, der ein Geschäftsgeheimnis von Bitrix24 und/oder seinen Lizenzgebern ist und bleibt. Sie erklären sich damit einverstanden, dass das Produkt und das Urheberrecht sowie Systeme, Konzepte, Betriebsmethoden, Dokumentation und andere enthaltene Informationen, die sich auf das Produkt, die Software und die Marken beziehen, geistiges Eigentum von Bitrix24 und/oder seinen Lizenzgebern (das „geistige Eigentum”) sind, das zivil- straf- und urheberrechtlich geschützt sind und dem Geschäftsgeheimnis-, Marken- und Patentrecht der Vereinigten Staaten und anderer Länder sowie den Bestimmungen internationaler Verträge unterliegen. Dadurch, dass Sie das Produkt besitzen, installieren oder nutzen, werden Ihnen keine Eigentumsrechte an dem geistigen Eigentum eingeräumt, und Sie erwerben keine Rechte an dem Produkt, mit Ausnahme der ausdrücklich in diesem Vertrag genannten Rechte. Alle Kopien des Produkts, die im Rahmen dieses Vertrags angefertigt werden, müssen mit denselben Eigentumshinweisen versehen werden, wie sie auf sowie in dem Produkt angebracht sind.

1.2. Software und Aktualisierungen.

1.2.1. Sie erklären sich damit einverstanden, das Produkt bzw. dessen Bestandteile, die ausschließlich in Objektcodeform zur Verfügung gestellt werden, nicht zu disassemblieren, zu dekompilieren oder „freizuschalten”, zu dekodieren oder anderweitig zurückzuübersetzen oder zurückzuentwickeln. Sie werden ferner nicht versuchen, das Produkt oder Teile davon auf irgendeine Weise zu rekonstruieren oder zu entschlüsseln. Sie sind jedoch berechtigt, Dateien der lizenzierten Kopie des Produkts zu ändern, zu ergänzen oder zu löschen. Sie dürfen ferner den Quellcode ausschließlich für den eigenen Betrieb einer lizenzierten Kopie des Produkts anpassen, sofern dies gemäß der bereitgestellten Dokumentation ausdrücklich zulässig ist und vorausgesetzt, dass Sie in keinem Fall Urheberrechtshinweise oder andere Eigentumshinweise auf den Kopien des auf diese Weise ggf. veränderten Produkts entfernen oder verändern dürfen. Dabei erlischt durch eine solche Änderung, Ergänzung, Löschung oder Anpassung jeglicher Anspruch auf die Supportleistungen.

1.2.2. Der Lizenzgeber ist berechtigt, sämtliche Komponenten des Produkts jederzeit zu ändern, zu modifizieren, auszusetzen oder einzustellen, darunter durch die Entfernung von Elementen oder Auferlegen von Beschränkungen für bestimmte Merkmale oder Funktionen des Produkts, ohne dass es einer Benachrichtigung bedarf und eine Haftung begründet.

1.3. Vertrauliche Informationen und Lizenzschlüssel.

1.3.1. Nutzer erklären sich damit einverstanden, dass das Produkt, einschließlich des spezifischen Designs und der Struktur der einzelnen Programme, und der Lizenzschlüssel zu vertraulichen, geschützten Informationen des Lizenzgebers zählen (die „vertraulichen Informationen”), sofern hierin nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist oder der Lizenzgeber dem schriftlich zustimmt. Nutzer verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers nicht an Dritte weiterzugeben, zu kopieren, offenzulegen, zu übermitteln oder anderweitig zugänglich zu machen. Nutzer erklären sich bereit, sich nach besten Kräften zu bemühen, um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen zu gewährleisten.

1.3.2. Wenn der Nutzer den Verdacht hat, dass ein unbefugter Zugriff auf den Lizenzschlüssel erfolgt, ist er verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich unter sales@bitrix24.com darüber zu informieren, damit der Lizenzgeber den unbefugten Zugriff sperren kann. Das Versäumnis, den Lizenzgeber zu benachrichtigen, kann dazu führen, dass der Nutzer für alle Aktionen verantwortlich gemacht wird, die unter Verwendung seines Lizenzschlüssels durchgeführt werden, einschließlich der Aktivierung. Bis der Nutzer den Lizenzgeber benachrichtigt, gelten alle Aktionen, die unter Verwendung des Lizenzschlüssels vorgenommen werden, als vom Nutzer in seinem Namen und in seinem Interesse autorisiert.

1.4. Sie sind für alle Aktionen verantwortlich, die von Nutzern in Ihrem Kundenaccount ausgeführt werden.

1.5. Sie erklären sich damit einverstanden, das Produkt nur für Ihre internen Geschäftszwecke zu verwenden, die durch diesen Vertrag sowie durch geltende Gesetze, Vorschriften oder allgemein anerkannte Praktiken oder Richtlinien in den jeweiligen Rechtsordnungen zulässig sind.

2. Lizenzerteilung. Lizenzarten. Aktivierung.

2.1. Lizenz. Der Lizenzgeber gewährt Ihnen die folgenden Rechte:

2.1.1. Erteilung der Lizenz.

(1) Sie erhalten eine nicht-exklusive und nicht übertragbare Lizenz zum Herunterladen, Installieren und Verwenden einer (1) Kopie des Produkts zu den für Ihren Lizenztyp in Abschnitt 2.2. des Vertrags festgelegten Bedingungen, vorbehaltlich der Zahlung der gegebenenfalls anfallenden Gebühren und der Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen (einschließlich der Beschränkungen und Restriktionen).

(2) Lizenzgebiet. Sie dürfen das Produkt nur in dem Gebiet oder der Region verwenden, wie im Abschnitt "Auftraggeber" oder anderweitig in der Dokumentation angegeben (das "Gebiet", "Gebiete"). Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die gewährte Lizenz zu kündigen, wenn er feststellt, dass Sie das Produkt außerhalb des Gebiets verwenden. Diese Bestimmung kann auf Faktoren wie dem in Ihrer Rechnungsadresse angegebenen Land, dem Standort Ihrer IP-Adresse oder den von Ihnen verwendeten Domainnamen basieren. Durch die Nutzung des Produkts bestätigen Sie, dass Sie in einem der angegebenen Gebiete ansässig sind. Der Lizenzgeber bietet das Produkt nicht juristischen Personen an, die außerhalb der angegebenen Gebiete ansässig sind. Der Lizenzgeber hat das Recht, Ihren Wohnsitz zu überprüfen und kann zusätzliche Unterlagen oder Informationen anfordern, um Ihre Berechtigung zur Nutzung des Produkts zu bestätigen. Das Versäumnis, einen zufriedenstellenden Nachweis des Wohnsitzes zu erbringen, kann die in Abschnitt 7.2.2 des Abkommens beschriebenen Folgen nach sich ziehen.

Dieser Vertrag gestattet es Ihnen, eine (1) Kopie des Produkts eines bestimmten Lizenztyps auf einem Kundengerät zu betreiben, das ausschließlich innerhalb eines Kundenaccounts implementiert ist, wobei eine einzige Kopie der Datenbank und Struktur verwendet wird, die in dem im Rahmen dieses Vertrags lizenzierten Produkt enthalten ist, auf das nur Nutzer und nur für interne Zwecke zugreifen dürfen.

(3) Die Softwarekomponenten dürfen nicht getrennt und/oder auf verschiedenen Computern (ECM) und/oder virtuellen Maschinen verwendet werden.

(4) Die Anzahl der Nutzer darf die im Produktnamen in den Kaufunterlagen für Ihr Produkt angegebene Anzahl nicht überschreiten.

(5) Wenn die Anzahl der Nutzer von Ihnen überschritten wird, ist der Lizenzgeber berechtigt, technische Schritte einzuleiten, um den Nutzern den Zugriff auf Ihren Kundenaccount sowie auf die Funktionalität des Produkts zu beschränken.

2.1.2. Sie sind berechtigt, mithilfe einer Kopie des Produkts eine unbegrenzte Anzahl von Websites sowie einen Extranet-Bereich zu erstellen (mit Ausnahme der CRM-Edition).

2.1.3. Besondere Nutzungsbedingungen für die Softwarekomponenten.

2.1.3.1. Bitrix24 Website Builder.

Sie sind berechtigt (mit Ausnahme der „CRM”-Edition), den Bitrix24 Website Builder in Übereinstimmung mit der in der technischen Dokumentation angegebenen Funktionalität zu nutzen.

2.1.3.2. Das Bitrix Cloud-Modul.

(1) Die Einbindung des Bitrix Cloud-Moduls in das Produkt und seine Nutzung erfolgen im Testmodus (experimentell) und ohne Erhebung einer zusätzlichen Lizenzgebühr.

(2) Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Art der Nutzung

des angegebenen Moduls nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen oder besondere Benachrichtigung zu ändern.

Der Lizenzgeber haftet in keiner Weise für Änderungen im Nutzungsmodus des Bitrix Cloud-Moduls, auch wenn diese Änderungen (i) das Produkt und seine Funktionalität in einer Weise beeinträchtigen, die nicht mehr Ihren Erwartungen entspricht, und/oder (ii) die Entscheidung des Nutzers veranlassen, die Nutzung des Produkts einzustellen. Solche Änderungen können von Zeit zu Zeit auftreten und liegen im Ermessen von Bitrix24. Bitte beachten Sie, dass Änderungen am Nutzungsmodus des Bitrix Cloud-Moduls keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung berechtigen.

(3) Bei der Verwendung des Bitrix Cloud-Moduls werden das Verfahren und die Bedingungen der Datensicherung von der Person festgelegt, die die Parameter der Software- und Hardwareeinrichtungen bestimmt, über die die Informations- und Technologieinteraktion durchgeführt wird. Das zulässige Datenvolumen für die Sicherung wird durch die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Lizenztyps bestimmt. In jedem Fall ist der Lizenzgeber nicht für die Übermittlung und die Sicherheit dieser Daten verantwortlich. Der Administrator verschlüsselt die Daten für die Sicherungszwecke autonom, der Verschlüsselungsschlüssel steht dem Lizenzgeber nicht zur Verfügung, die Verantwortung für die Sicherheit dieses Schlüssels liegt allein beim Administrator.

2.1.4. Umstellungen und Upgrades.

Der Lizenzgeber kann Ihnen die Möglichkeit einräumen, eine Umstellung von einem Lizenztyp auf einen anderen Lizenztyp sowie ein Upgrade von einer bestimmten Version auf eine andere in Übereinstimmung mit den in den Übergangsregeln unter www.bitrix24.de/eula/transition_rules.php festgelegten Bedingungen und Beschränkungen vorzunehmen.

2.1.5. Testexemplar. Sie dürfen darüber hinaus eine Kopie des Produkts ausschließlich zu Test-, Anpassungs- und ähnlichen Zwecken erstellen, vorausgesetzt, dass sich diese Kopie nur auf dem lokalen Kundengerät oder im lokalen Netzwerk befindet, ohne dass ein Internet- oder Fernzugriff durch weitere Parteien besteht und vorausgesetzt, dass höchstens fünf (5) Nutzer darauf zugreifen können. Diese Kopie ist nach Ausführung der oben genannten Arbeiten zu löschen.

2.1.6. Alle Bestimmungen des Vertrags gelten sowohl für die Nutzung des Produkts als Ganzes als auch für seine einzelnen Softwarekomponenten.

2.1.7. Aktualisierungen.

(1) Mit der Aktivierung des Produkts erhalten Sie das Recht, die Updates für das Produkt herunterzuladen und zu installieren, wenn und sobald der Lizenzgeber sie auf der Website des Lizenzgebers oder über andere Online-Dienste veröffentlicht.

(2) Nachdem Sie das Update erhalten haben, dürfen Sie die Vorgängerversion des Produkts auf Ihrem Kundengerät weiter verwenden, um Ihnen den Übergang zum Update zu erleichtern, vorausgesetzt, dass: (i) das Update und die Vorgängerversion auf demselben Kundengerät installiert sind; (ii) die Vorgängerversion oder Kopien davon keiner anderen Partei oder auf kein anderes Kundengerät übertragen werden, es sei denn, alle Kopien des Updates werden ebenfalls auf eine solche Partei oder ein solches Kundengerät übertragen; (iii) Sie anerkennen, dass jede Anpassung, die Sie an dem Produkt vorgenommen haben, verloren gehen, verändert, verzerrt oder zerstört werden kann, wodurch eine solche Anpassung, das Produkt oder ein Teil davon funktionsunfähig oder unbrauchbar werden kann; und (iv) Sie anerkennen, dass jede Verpflichtung des Lizenzgebers, die Vorgängerversion des Produkts zu unterstützen, mit der Herausgabe der neuen Version gegebenenfalls beendet wird.

(3) Der Vertrag verpflichtet den Lizenzgeber nicht zur Bereitstellung von Updates.

(4) Ungeachtet des Vorstehenden gelten alle Updates, die Sie erhalten, als Teil des Produkts und die Bedingungen des Vertrags finden auf sie Anwendung (es sei denn der Vertrag wird durch eine nachfolgende Vereinbarung ersetzt, die einem solchen Update oder einer modifizierten Version des Produkts zugrunde liegt).

(5) Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Updates nicht zu installieren, sobald sie verfügbar sind, erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass sich der Lizenzgeber das Recht vorbehält, Ihren Zugang zu den Cloud-Diensten von Bitrix24, die im speziellen Bereich der Website des Lizenzgebers aufgeführt sind, einschließlich Bitrix24.Sites, einzuschränken, um einen Reputationsschaden des Lizenzgebers und/oder eine Unterbrechung der Infrastruktur des Lizenzgebers zu vermeiden. Sie bestätigen und erklären sich damit einverstanden, dass Sie durch die Weigerung, die Updates zu installieren, Ihren Kundenaccount potenziellen Informationssicherheitsrisiken aussetzen.

(6) Wenn Sie bereits ein Wartungsabonnement erworben haben, gelten die Bedingungen dieses Abschnittes auch dafür.

2.1.8. Neue Versionen.

(1) Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass jegliche Verpflichtung des Lizenzgebers, die vorherige Version des Produkts zu unterstützen, mit der Herausgabe der neuen Version endet.

(2) Der Vertrag ist nicht so auszulegen, dass Ihnen etwaige Rechte oder Lizenzen in Bezug auf die neuen Versionen gewährt werden.

2.1.9. Sie dürfen das Produkt nicht in einer Weise verwenden, die nicht ausdrücklich in dem Vertrag angegeben ist.

2.1.10. Der Lizenzgeber hat das Recht, seine Preise für jeden Lizenztyp jederzeit zu ändern. Neue Preise gelten nur, wenn Sie eine neue Lizenz für einen neuen Zeitraum erwerben. Die Zahlung für den Zugriff auf die Produkten erfolgt zu den jeweils aktuellen Preisen, die vom Lizenzgeber festgelegt werden.

2.2. Lizenzarten und -bedingungen.

2.2.1. Abonnementlizenz.

(1) Abonnementlizenz bezieht sich auf eine Lizenz, die für die Nutzung des Produkts während eines begrenzten Zeitraums zur Verfügung gestellt wird, der im Produktnamen in den Kaufunterlagen für Ihr Produkt festgelegt ist.

(2) Die Abonnementlizenz gewährt das Recht, das Produkt zu nutzen, die Updates für das Produkt herunterzuladen (wie im Abschnitt „Updates” des Vertrags beschrieben) und Informationen über neue Produktversionen zu erhalten.

Der Lizenzgeber führt die Updates zu Fehlerbehebungen bei Bedarf und wenn erforderlich durch. Die Bereitstellung und/oder Herausgabe neuer Versionen des Produkts (auch im Zusammenhang mit Änderungen der Funktionalität des Produkts) erfolgt nach alleinigem Ermessen des Lizenzgebers.

(3) Die Rechte an allen neuen Versionen und den Updates werden Ihnen innerhalb und während der Laufzeit der Abonnementlizenz gemäß den Bedingungen des Vertrags gewährt, es sei denn, dem Administrator wird angeboten, Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrags oder einer separaten Lizenzvereinbarung zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Produkts zu akzeptieren. Die Parteien sind sich bewusst und stimmen zu, dass die Installation neuer Versionen und/oder der Updates keine neuen Rechte zur Nutzung des Produkts oder zur Verlängerung der geltenden Lizenzdauer gewährt.

(4) Die Laufzeit der Abonnementlizenz beginnt ab der Aktivierung, sofern im Vertrag nichts anders vorgesehen ist.

(5) Nach Ablauf der Abonnementlizenz gilt der Vertrag als beendet.

(6) (15) Tage nach Ablauf der Abonnementlizenzdauer kommen technische Mittel zum Einsatz, die darauf abzielen, den Betrieb des Produkts zu stoppen und die Bitrix24Sites zu deaktivieren.

(7) Für die rechtmäßige Nutzung des Produkts nach Ablauf der Laufzeit der Abonnementlizenz haben Sie im Voraus eine neue Lizenz für einen neuen Abonnementzeitraum zu erwerben. Die Laufzeit der neuen Abonnementlizenz beginnt ab dem Aktivierungsdatum oder dem Ablaufdatum der geltenden Abonnementlizenzlaufzeit, je nachdem, welches das spätere Datum ist.

2.2.2. Enterprise-Lizenzversion.

Haben Sie die Enterprise-Lizenzversion erworben, dürfen Sie:

(1) eine unbegrenzte Anzahl zusätzlicher Kundenaccounts auf der Grundlage einer Kopie des Produkts unter Verwendung eines gemeinsamen Softwarekerns und einer gemeinsamen Datenbank als Hauptkundenaccount erstellen.

(2) die Softwarekomponenten auf eine unbegrenzte Anzahl von Web Cluster Servern verteilen, um die Funktionsfähigkeit und den Betrieb aller gemeinsam erstellten Kundenaccounts unter der Enterprise-Lizenzversion sicherzustellen.

(3) das Produkt auf zusätzlichen Computern (ECM) zu Test- und Anpassungszwecken und/oder zum Daten-Hochladen auf die Kundenkonten installieren und nutzen, sofern kein „externer” Zugriff darauf erfolgt (unter anderem aus dem Internet oder von außerhalb des lokalen Netzwerks von Ihnen).

2.2.3. Standardlizenz.

(1) Die Standardlizenz gewährt das Recht, das Produkt zu nutzen und die Updates für das Produkt (wie im Abschnitt Updates des Vertrags beschrieben) während eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Aktivierungsdatum herunterzuladen, sofern in den Kaufunterlagen für Ihr Produkt nichts anderes festgelegt ist. Nach Ablauf der angegebenen Laufzeit oder der Laufzeit Ihres Wartungsabonnements können Sie das Produkt weiterhin unter der eingeschränkten Lizenz nutzen oder Sie können eine Abonnementlizenz für eine neue Laufzeit erwerben und das Produkt weiterhin unter der Abonnementlizenz nutzen, sofern in den Kaufunterlagen nichts anderes angegeben ist.

(2) Bei der Nutzung des Produkts im Rahmen der Standardlizenz gelten für Sie die Bestimmungen des Vertrags, mit Ausnahme der Bestimmungen der Abschnitte 2.2.1.(1), 2.2.1. (4), 2.2.1.(5), 2.2.1.(6) und 2.2.1.(7).

(3) Nach Ablauf der Standardlizenz ist der Administrator bis zur Aktivierung der neuen Lizenz nicht berechtigt, Bitrix24 Website Builder zur Veröffentlichung von Bitrix24.Sites zu veröffentlichen.

Begriffsbestimmungen

(1) Die eingeschränkte Lizenz wird Ihnen für die Dauer der Exklusivrechte am Produkt ohne zusätzliche Gebühr (kostenlos) zur Verfügung gestellt und gilt nur bei und ab der Bereitstellung der Standardlizenz an den Sie.

(2) Beim Übergang von der Standardlizenz zur eingeschränkten Lizenz bleibt das Produkt funktionsfähig, mit Ausnahme der Module, Tools und Dienste, die in dem gesonderten Bereich der Lizenzgeber-Website aufgeführt sind. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Liste jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

(3) Der Lizenzgeber haftet nicht für den Verlust von Daten, die Sie während der Nutzung der eingeschränkten Lizenz in Ihrem Kundenaccount gespeichert haben, unabhängig davon, wann Sie die Daten hochgeladen haben, es sei denn, Sie erwerben eine kostenpflichtige Lizenz.

(4) Ungeachtet der Bestimmungen dieses Abschnitts wird das Produkt, das Sie im Rahmen der eingeschränkten Lizenz verwenden, soweit gesetzlich zulässig, ohne jegliche Gewähr, Zusicherungen, Unterstützung oder Haftung angeboten.

2.2.5. NFR-Lizenz

Der Lizenzgeber kann Ihnen das Recht einräumen, das Produkt unter einer NFR-Lizenz in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Vertrags und mit ausdrücklicher Zustimmung des Lizenzgebers für die Nutzung-, Entwicklungs- sowie Testzwecke und/oder das Hochladen von Daten auf den Kundenaccount zu verwenden. Dabei darf der Kundenaccount unter der NFR-Lizenz ausschließlich durch den Administrator verwendet werden, ohne das Recht, den Kundenaccount an Dritte zu verkaufen und/oder anderweitig zu übertragen oder abzutreten.

2.2.6. Testversion.

(1) Wenn Sie eine Testversion des Produkts erworben, heruntergeladen und/oder installiert haben, dürfen Sie das Produkt nur innerhalb des festgelegten Zeitraums gemäß den darin festgelegten Annahmen kostenlos nutzen kostenlos nutzen (der „Testzeitraum”). Nachdem der Testzeitraum beendet wird, müssen Sie die Nutzung der Testversion stoppen oder das Produkt rechtmäßig zu nutzen beginnen. Während des Testzeitraums haben Sie keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Supportleistungen und/oder Updates.

(2) Die Installation der Testversion bedeutet, dass Sie alle Bedingungen des Vertrags akzeptieren.

(3) Der Lizenzgeber haftet nicht für den Verlust von Daten, die während des Testzeitraums hochgeladen werden, es sei denn, Sie erwerben nach Ablauf des Testzeitraums keine kostenpflichtige Lizenz.

(4) Ungeachtet der Bestimmungen dieses Abschnitts wird das Produkt, das Sie während des Testzeitraums verwenden, soweit gesetzlich zulässig, ohne jegliche Garantie, Gewährleistung, Support oder Haftung angeboten.

2.3. Lizenzerweiterungen.

2.3.1. Allgemeine Bedingungen der Lizenzverlängerung.

Zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs und während der Lizenzlaufzeit können Sie Lizenzerweiterungen erwerben, die automatisch am Tag der Zahlung oder bei der Lizenzaktivierung aktiviert werden, sofern sie gleichzeitig mit der entsprechenden Lizenz erworben werden. Diese Bedingungen für den Erwerb und die Aktivierung von Lizenzerweiterungen gelten nicht für die eingeschränkte Lizenz.

2.3.2. Arten von Lizenzerweiterungen.

2.3.2.1. Erweiterungen für die Enterprise-Lizenzversion

(1) Nutzerpaket.

Die Nutzerpaket-Erweiterung erlaubt es Ihnen, eine Kopie des Produkts unter der Enterprise-Lizenzversion zusammen mit der erworbenen Anzahl zusätzlicher Nutzer ausschließlich bis zum Ablaufdatum der Lizenz zu nutzen.Die weitere Nutzung des Produkts unter der Enterprise-Lizenzversion ist nur möglich, wenn Sie die Enterprise-Lizenzversion zusammen mit der Nutzerpaket-Erweiterung für die entsprechende Anzahl Nutzer erwerben.

2.4. Mehrsprachiges Produkt; Produkt mit mehreren Medien; mehrere Kopien; Produktpakete.

Wenn das Produkt mehrere Plattformen oder Sprachen unterstützt, wenn Sie mehrere Kopien des Produkts erwerben oder wenn Sie das Produkt zusammen mit anderer Software erwerben, darf die Gesamtzahl Ihrer Kundengeräte, auf denen alle Versionen des Produkts installiert sind, die Anzahl der von Ihnen vom Lizenzgeber erhaltenen Lizenzen nicht überschreiten. Sie sind nicht berechtigt, die von Ihnen nicht genutzten Versionen oder Kopien des Produkts zu verleihen, zu verleasen, unterzulizenzieren, zu vermieten oder zu übertragen.

2.5. Sicherungskopien.

Sie können eine (1) Kopie des Produkts für Sicherungs- und Archivierungszwecke anfertigen, vorausgesetzt, dass das Original und jede Kopie in Ihrem Besitz oder in Ihrer Verfügungsgewalt verbleiben und dass die Anzahl der von Ihnen installierten Produktkopien und Nutzung des Produkts die in diesem Abschnitt 2 festgelegte Menge nicht überschreitet.

2.6. Aktivierung.

(1) Für die Aktivierung muss der Administrator den Lizenzschlüssel auf eine der folgenden Arten in das entsprechende Feld eingeben:

(a) während der entsprechenden Phase der Installation des Produkts auf dem Kundengerät;

(b) im Abschnitt „Aktualisierungen” des Produkts;

(c) über das Internet in dem speziellen Bereich (https://store.bitrix24.com/profile/license-keys.php oder https://store.bitrix24.eu/profile/license-keys.php oder https://store.bitrix24.de/profile/license-keys.php) der Website des Lizenzgebers.

(2) Wird der Lizenzschlüssel für das Produkt während

(1) der 6-monatigen Frist im Falle der Standardlizenz,

(2) eines Zeitraums von 7 Tagen im Falle der Abonnementlizenz nicht eingegeben, wird er automatisch am Tag nach Ablauf der oben genannten Fristen aktiviert.

2.7. Limits und technische Beschränkungen.

2.7.1. Der Lizenzgeber hat das Recht in Bezug auf das Produkt oder einen Teil davon und in Bezug auf jede Art von Lizenz, einschließlich archivierter Lizenzen, von Zeit zu Zeit, wenn der Lizenzgeber dies für angemessen hält und nach eigenem Ermessen:

(1) technische Beschränkungen festzulegen, die zur Optimierung des Betriebs des Produkts sowie der Ausrüstung und des Netzwerks des Lizenzgebers erforderlich sind, ohne vorherige und/oder nachträgliche Benachrichtigung des Administrators;

(2) um die Funktionalität des Produkts zu ändern, zu erweitern, zu aktualisieren, zu verbessern oder zu modifizieren. Diese Änderungen können in Form des Festlegens neuer oder des Modifizierens bestehender Nutzungsbeschränkungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anzahl der Nutzer und Administratoren, Online-Speicherplatz, maximale Dateigröße, Pipelines, benutzerdefinierte Felder, analytische Berichte, Speicherkapazitätsbeschränkungen, E-Mail-Limits, Website-Limits, Rollenbeschränkungen, Suchbeschränkungen usw.), das Erweitern oder Entfernen von Funktionen, neue Module, Änderungen an der Benutzeroberfläche, Updates, Fehlerbehebungen oder andere Formen sowie Änderungen, die auferlegte regulatorische oder gesetzliche Regeln und Standards widerspiegeln.

2.7.2. Solche Aktualisierungen, Änderungen, Beschränkungen und technischen Einschränkungen werden vom Lizenzgeber nach vernünftigem Ermessen festgelegt und können ohne vorherige Ankündigung vorgenommen werden.

2.7.3. Keine dieser Maßnahmen kann als wesentliche Änderung dieses Vertrags angesehen werden und wird von den Parteien nicht als wesentliche Änderung dieses Vertrags anerkannt.

3. Redistributables.

3.1. Redistributable. Zusätzlich zu der in Abschnitt 2 gewährten Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber das Recht ein, die urheberrechtlich schützbaren Elemente und den Präsentationsschicht-Framework-Teil des Produkts (zusammenfassend „Redistributables”) zu nutzen und zu vervielfältigen, vorausgesetzt:

3.1.1. Sie dürfen die Redistributables verwenden, um Ihre eigenen Intranet-Portalkomponenten zu erstellen, solange dies NICHT die Grundlage für die Erstellung eines Produkts ist, das die gleiche oder im Wesentlichen die gleiche Funktionalität wie das Produkt oder eines der Produkte des Lizenzgebers bietet; und

3.1.2. sollten Sie unabhängig oder gemeinsam mit dem Lizenzgeber Änderungen, Verbesserungen, abgeleitete Werke und/oder Erweiterungen der Redistributables entwickeln (die „abgeleiteten Werke”), gehören diese abgeleiteten Werke und alle damit verbundenen Rechte zum ausschließlichen Eigentum des Lizenzgebers. Sie dürfen Dritten weder ausdrücklich noch stillschweigend Rechte, Rechtsansprüche, Anteile oder Lizenzen an solchen abgeleiteten Werken gewähren. Sie sind jedoch berechtigt, solche abgeleiteten Werke unter den in dem Vertrag festgelegten Bedingungen zu nutzen. Sie übertragen hiermit dem Lizenzgeber alle Rechte, Rechtsansprüche und Anteile an solchen Änderungen und abgeleiteten Werken. Sie erklären sich außerdem bereit, alle Dokumente auszufertigen, zu bestätigen und dem Lizenzgeber zu übergeben und alles zu tun, was der Lizenzgeber für notwendig oder wünschenswert hält, und zwar unentgeltlich, jedoch auf Kosten des Lizenzgebers, damit der Lizenzgeber das abgeleitete Werk überall auf der Welt erhalten, sichern, registrieren oder ausführen kann. Sie verpflichten sich, alle notwendigen Rechte und Pflichten von entsprechenden Mitarbeitern oder Dritten zu übernehmen, um die oben genannten Verpflichtungen zu erfüllen.

3.2. Haftungsfreistellung bei Redistributables. Zusätzlich zu den anderen in diesem Abschnitt 3 dargelegten Anforderungen erklären Sie sich hiermit einverstanden, den Lizenzgeber von jeglicher Haftung, Schadenersatzansprüchen, Verlusten, Kosten und Ausgaben (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren), die sich aus oder im Zusammenhang mit vermeintlichen oder tatsächlichen Ansprüchen, Klagen, Verfahren oder Anschuldigungen ergeben, die sich direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit der Ausübung Ihrer Rechte in Bezug auf die Redistributables und das abgeleitete Werk ergeben, freizustellen, ihn dafür zu entschädigen und ihn dagegen zu verteidigen.

4. Laufzeit und Beendigung. Änderungen des Vertrags.

4.1. Laufzeit und Beendigung. Die Laufzeit des Vertrags beginnt, wenn Sie das Produkt herunterladen, darauf zugreifen oder es installieren bzw. die entsprechenden Lizenzgebühren bezahlen (je nachdem, was früher eintritt), und gilt so lange, wie Sie das Produkt nutzen, es sei denn, der Vertrag wird von dem Lizenzgeber oder Ihnen anderweitig beendet oder durch einen nachfolgenden Endnutzer-Lizenzvertrag ersetzt.

Unbeschadet sonstiger Rechte endet der Vertrag automatisch, wenn Sie oder andere Nutzer eine der hierin beschriebenen Beschränkungen oder sonstigen Anforderungen nicht einhalten.

4.2. Keine Rechte bei Beendigung. Bei Beendigung des Vertrags müssen Sie die Nutzung des Produkts und aller seiner Softwarekomponenten unverzüglich einstellen und alle Kopien (einschließlich Sicherungskopien, Testversionen und Produkte unter NFR-Lizenz) des Produkts und aller seiner Softwarekomponenten zerstören, deinstallieren und löschen, darunter auf allen Systemen und allen Arten von Medien sowie im Computerspeicher.Die Beendigung dieses Vertrags berechtigt Sie nicht zu einer Rückerstattung, Gutschrift oder sonstigen Entschädigung durch den Lizenzgeber nach dem Vertrag.

4.3. Änderungen des Vertrags.

4.3.1. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Vertrag von Zeit zu Zeit mit oder ohne eine vorherige Ankündigung einseitig zu aktualisieren und zu ändern, indem er den geänderten Text im Internet auf der Website des Lizenzgebers unter https://www.bitrix24.de/eula/ sowie in einer neuen Version oder einem Update des Produkts veröffentlicht, was von den Parteien als ordnungsgemäße Bekanntmachung anerkannt wird.

4.3.2. Sie sind dafür verantwortlich, jede geänderte Version dieses Vertrags zu lesen und einzuhalten, die auf der Website des Lizenzgebers wie oben angegeben veröffentlicht ist. Die Änderung dieses Vertrags berechtigt Sie nicht zu einer Rückerstattung, Gutschrift oder sonstigen Entschädigung durch den Lizenzgeber nach dem Vertrag.

4.3.3. Die entsprechende Version dieses Vertrags finden Sie im Abschnitt „Urheberrechtsinhaber” in der Fußzeile der Systemsteuerung oder auf der Website des Lizenzgebers unter https://www.bitrix24.de/eula/, https://www.bitrix24.com/eula/, https://www.bitrix24.eu/eula/, und allen anderen Bitrix24 Domains. Die auf der Website des Lizenzgebers veröffentlichte Version hat Vorrang im Falle eines Konflikts mit der Version der Systemsteuerung.

Sie sind die einzige Person, die für die Folgen verantwortlich ist, wenn Sie es versäumen, die entsprechende Version des Vertrags zu lesen.

5. Supportleistungen.

5.1. Supportleistungen. Der Lizenzgeber erbringt dem Administrator Supportleistungen gemäß dem unter https://helpdesk.bitrix24.de/ticket.php festgelegten Verfahren sowie gemäß dem Software-Lizenzvertrag.

5.2. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Erbringung von Supportleistungen für den jeweiligen Kundenaccount auszusetzen oder einzustellen, wenn die Nutzer gegen die Bedingungen des Software-Lizenzvertrags verstößt.

6. Einschränkungen.

6.1. Keine Übertragung von Rechten. Sie sind nicht berechtigt, die Rechte aus diesem Vertrag zu übertragen oder das Produkt zu vermieten, unterzulizenzieren, zu verleasen, zu verleihen oder weiterzuverkaufen. Sie müssen gewährleisten, dass Dritte nicht von der Nutzung oder Funktionalität des Produkts im Rahmen von Timesharing-, Service-Büro- oder anderen Vereinbarungen profitieren, es sei denn, eine solche Nutzung ist in der Anwendungspreisliste oder der Bestellung des Produkts angegeben.

6.2. Sofern im Abschnitt 1.2. nichts anderes bestimmt ist, ist es Ihnen verboten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers Teile des Produkts zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig in eine menschenlesbare Form zu bringen und Handlungen vorzunehmen, die auf die Einschränkung oder Beseitigung des Schutzes durch die digitale Rechteverwaltung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verschleierung) und die Verbreitung von Methoden zur Beseitigung solcher technischer Schutzmittel abzielen, oder es Dritten gestatten, dies zu tun, es sei denn, die vorstehende Einschränkung ist durch geltendes Recht ausdrücklich verboten.

Ungeachtet des Vorstehenden ist die Dekompilierung der Software in dem Umfang zulässig, in dem die Gesetze Ihrer Rechtsordnung Sie dazu ermächtigen, um Informationen zu erhalten, die für die Interoperabilität der Software mit anderer Software erforderlich sind, vorausgesetzt jedoch, dass Sie solche Informationen zunächst vom Lizenzgeber anfordern müssen. Der Lizenzgeber kann nach seinem Ermessen entweder solche Informationen an Sie weitergeben (vorbehaltlich der Vertraulichkeitsbedingungen) oder angemessene Bedingungen einschließlich einer angemessenen Gebühr für eine solche Nutzung der Software vorsehen, um sicherzustellen, dass die Eigentumsrechte des Lizenzgebers an der Software gewährt bleiben. Sie dürfen das Produkt weder ganz noch teilweise verändern oder davon abgeleitete Werke erstellen.

6.3. Eigentumshinweise und Kopien. Sie dürfen die Eigentumshinweise oder Kennzeichnungen auf dem Produkt nicht entfernen. Sie dürfen das Produkt nicht kopieren, es sei denn, dies ist in Abschnitt 2 oben ausdrücklich gestattet.

6.4. Einhaltung von Gesetzen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie beim Betrieb des Produkts und bei der Verwendung von Berichten oder Informationen, die aus dem Betrieb dieses Produkts resultieren, alle geltenden internationalen, nationalen, staatlichen, regionalen und lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten werden, einschließlich unter anderem Datenschutz-, Marken-, Patent-, Urheberrechts-, Exportkontroll- und Obszönitätsgesetze und dass Sie das Produkt nicht für unethische oder rechtswidrige Geschäftspraktiken oder unter Verletzung von Verpflichtungen gegenüber Dritten bei der Nutzung, dem Betrieb, dem Zugriff oder der Ausführung des Produkts verwenden werden und dass Sie keine andere Person oder Einrichtung wissentlich dabei unterstützen werden, Verpflichtungen gegenüber Dritten zu verletzen.

6.5. Zusätzliche Schutzmaßnahmen. Ausschließlich zu dem Zweck, der unlizenzierten Nutzung des Produkts vorzubeugen können von der Software auf Ihrem Kundengerät technische Mittel installiert werden, welche die unlizenzierte Nutzung verhindern sollen. Der Lizenzgeber kann diese Technologie nutzen, um zu bestätigen, dass Sie eine lizenzierte Kopie des Produkts besitzen. Die Aktualisierung dieser technischen Maßnahmen kann durch die Installation der Updates erfolgen. Auf unlizenzierten Kopien des Produkts werden keine Updates installiert. Wenn Sie keine lizenzierte Kopie des Produkts verwenden, sind Sie nicht berechtigt, die Updates zu installieren. Der Lizenzgeber wird während dieses Vorgangs keine personenbezogenen Daten von Ihrem Kundengerät erfassen.

7. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. HAFTUNG.

7.1. KEINE GEWÄHR. MIT AUSNAHME VON BEDINGUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER BESTIMMUNGEN, DIE NACH DEM FÜR SIE IN IHRER RECHTSORDNUNG GELTENDEN RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER EINGESCHRÄNKT WERDEN DÜRFEN, WIRD DAS PRODUKT „WIE BESEHEN” UND OHNE JEDWEDE GEWÄHR BEREITGESTELLT UND DER LIZENZGEBER GIBT KEINE ZUSAGEN, ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, NACH GESETZ, GEWOHNHEITSRECHT, ÜBLICHER PRAXIS, BRAUCH ODER ANDERWEITIG, IN BEZUG AUF DAS PRODUKT ODER DESSEN INHALTE ODER AUF ANDERES MATERIAL, DAS IHNEN IM RAHMEN DES VERTRAGS ODER ANDERWEITIG ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WIRD, AB. DIE AUSWAHL DES FÜR DIE ERREICHUNG IHRER BEABSICHTIGTEN ODER ERWARTETEN ERGEBNISSE GEEIGNETEN PRODUKTS UND DIE INSTALLATION, DER GEBRAUCH UND DIE ERGEBNISSE DES PRODUKTS ERFOLGEN AUF IHR EIGENES RISIKO UND AUF IHRE EIGENE VERANTWORTUNG. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE DAFÜR, DASS DAS PRODUKT FREI VON FEHLERN, UNTERBRECHUNGEN ODER AUSFÄLLEN IST, DASS ES IHREN ERWARTUNGEN ODER DEREN IHRER KUNDEN ENTSPRICHT ODER DASS ES MIT EINER BESTIMMTEN HARDWARE ODER SOFTWARE KOMPATIBEL IST. DER LIZENZGEBER SCHLIESST IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG JEDE VERTRAGLICHE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG AUS, DARUNTER INSBESONDERE DIE STILLSCHWEIGENDE ZUSICHERUNG ALLGEMEINER GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER, DER INTEGRATIONSFÄHIGKEIT, DER ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK IN BEZUG AUF DAS PRODUKT UND DIE SCHRIFTLICHEN BEGLEITUNTERLAGEN ODER IHRE NUTZUNG. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN SIND EINSCHRÄNKUNGEN DER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBIGE EINSCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT AUF SIE ZUTRIFFT. SIE ERKENNEN HIERMIT AN, DASS DAS PRODUKT AUFGRUND EINER VIELZAHL VON FAKTOREN NICHT VERFÜGBAR SEIN ODER WERDEN KANN. DAZU GEHÖREN UNTER ANDEREM REGELMÄSSIGE GEPLANTE ODER UNGEPLANTE SYSTEMWARTUNGEN, HÖHERE GEWALT, TECHNISCHES VERSAGEN DER SOFTWARE, DER TELEKOMMUNIKATIONSINFRASTRUKTUR ODER VERZÖGERUNGEN ODER UNTERBRECHUNGEN AUFGRUND VON VIREN, DENIAL-OF-SERVICE-ATTACKEN, ERHÖHTER ODER SCHWANKENDER NACHFRAGE SOWIE HANDLUNGEN UND UNTERLASSUNGEN DRITTER PERSONEN. DER LIZENZGEBER LEHNT DAHER AUSDRÜCKLICH JEGLICHE VERTRAGLICHE ODER GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG AUF DIE VERFÜGBARKEIT, ZUGÄNGLICHKEIT ODER LEISTUNG DES SYSTEMS UND/ODER DER SOFTWARE AB. DER LIZENZGEBER LEHNT JEGLICHE HAFTUNG FÜR DEN VERLUST VON DATEN WÄHREND DER KOMMUNIKATION SOWIE JEGLICHE HAFTUNG AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERSAGEN DES LIZENZGEBERS BEI DER ÜBERMITTLUNG KORREKTER ODER VOLLSTÄNDIGER INFORMATIONEN AN SIE AB.

7.2. HAFTUNG.

7.2.1. BEGRENZTE HAFTUNG; KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. SIE ÜBERNEHMEN DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR SCHÄDEN, DIE SICH AUS IHRER NUTZUNG DES PRODUKTS UND DER DARIN ENTHALTENEN ODER DURCH DAS PRODUKT ERSTELLTEN INFORMATIONEN SOWIE AUS DER INTERAKTION (ODER DER NICHT ORDNUNGSGEMÄSSEN INTERAKTION) MIT ANDERER HARDWARE ODER SOFTWARE ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE VOM LIZENZGEBER ODER EINER DRITTEN PARTEI BEREITGESTELLT WURDE. DER LIZENZGEBER, SEINE LIEFERANTEN ODER DIE LIZENZGEBER HAFTEN IN KEINEM FALL FÜR SCHÄDEN JEGLICHER ART (DARUNTER INSBESONDERE FÜR ENTGANGENEN GEWINN, SCHÄDEN WEGEN GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTSINFORMATIONEN, VERLUST VON DATEN, VERLUST VON FIRMENWERT, UNTERBRECHUNG DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT, BEEINTRÄCHTIGUNG ODER AUSFALL VON HARDWARE ODER SOFTWARE, REPARATURKOSTEN, ZEITWERT ODER ANDERE VERMÖGENSSCHÄDEN), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PRODUKTS ODER DER INKOMPATIBILITÄT DES PRODUKTS MIT HARDWARE, SOFTWARE ODER DEM NUTZUNGSZWECK ERGEBEN, SELBST WENN DIE PARTEIEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÜR ALLE SCHÄDEN AUS EINEM ODER MEHREREN KLAGEANSPRÜCHEN, OB AUFGRUND DES VERTRAGS, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIG, DEN VON IHNEN FÜR DAS PRODUKT BEZAHLTEN BETRAG. DIESE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR DIE HAFTUNG FÜR TODESFÄLLE ODER PERSONENSCHÄDEN, SOWEIT DAS GELTENDE RECHT EINE SOLCHE BESCHRÄNKUNG VERBIETET. DA EINIGE GERICHTSBARKEITEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT ZULASSEN, KANN ES SEIN, DASS DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE NICHT GILT.

7.2.2. In Fällen, in denen jemand Ihrer Nutzer gegen den Vertrag verstößt oder in denen nach Ermessen des Lizenzgebers die Handlungen des Nutzers bei der Nutzung des Produkts dem Lizenzgeber und/oder dessen Lizenzgebern einen Reputations- und/oder Vermögensschaden zufügen können, ist der Lizenzgeber berechtigt, einseitig und ohne Vorankündigung Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, den Verstoß aufzudecken und zu unterbinden, darunter (jeweils einzeln oder zusammen):

(1) den Lizenzschlüssel zu sperren;

(2) die Supportleistungen und das Recht zum Herunterladen der Updates für das Produkt einzuschränken oder zu beenden;

(3) Ihren Zugriff auf die Bitrix24 Cloud Services, die auf der speziellen Seite auf der Website des Lizenzgebers aufgelistet sind, einzuschränken; und

(4) den Vertrag zu kündigen.

In diesem Fall müssen Sie die Nutzung des Produkts vollumfänglich einstellen und alle auf Ihren Computern installierten Kopien, einschließlich insbesondere Sicherungskopien und aller Softwarekomponenten des Produkts, vernichten.

7.2.3. Rechtsbehelfe des Kunden. Die gesamte Haftung des Lizenzgebers und seiner Lieferanten und der Ihnen ausschließlich zur Verfügung stehende Rechtsbehelf bei einer Verletzung des Vertrages besteht nach Wahl des Lizenzgebers in: (i) Rückerstattung des etwaigen für die Lizenz oder das Wartungsabonnement gezahlten Kaufpreises oder (ii) Behebung der Mängel, „Bugs” oder Fehler innerhalb eines angemessenen Zeitraums, falls möglich.

7.3. Der Lizenzgeber initiiert und kontrolliert nicht die Veröffentlichung von Informationen durch den Administrator während der Nutzung des Produkts, greift nicht in seinen Inhalt und seine Integrität ein und weiß zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht, ob sie die Rechte und Interessen Dritter, internationale Verträge und/oder Gesetze verletzen.

7.4. Der Lizenzgeber garantiert keine ununterbrochene Leistung des Produkts, die korrekte Installation zusätzlicher Softwarekomponenten und/oder neuer Versionen (auch nicht der Updates oder neuen Versionen), wenn der Administrator Änderungen am Software-Kernel, an den Softwarekomponenten /bitrix/components/bitrix/ oder an der Struktur der Produktdatenbank vornimmt.

8. Entschädigung für Verstöße. Durch den Betrieb des Produkts, den Zugriff auf Ihren Kundenaccount und den Abschluss des Vertrages erklären Sie sich damit einverstanden, den Lizenzgeber und seine verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Auftragsnehmer, leitenden Angestellten und Direktoren von allen Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten, die sich aus der vertragswidrigen Nutzung des Produkts ergeben zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten

9. U.S. Government-Restricted Rights. Exportbeschränkungen.

9.1. Hinweis für US-amerikanische Behörden als Endnutzer. Das Produkt und die dazugehörige Dokumentation gelten gemäß der Definition in Abschnitt 48 Code of Federal Regulations (CFR) §2.101 als „kommerzielle Artikel” und bestehen aus „Commercial Computer Software” bzw. „Commercial Computer Software Documentation”, wie diese Begriffe jeweils in 48 C.F.R. §12.212 bzw. 48 C.F.R. §227.7202 verwendet werden. In Übereinstimmung mit Abschnitt 48 C.F.R. §12.212 bzw. Abschnitt 48 C.F.R. §227.7202-1 bis §227.7202-4 werden die kommerzielle Computersoftware und die kommerzielle Computersoftware-Dokumentation an US-amerikanische Behörden als Endnutzer (a) nur als kommerzielle Artikel und (b) nur mit den Rechten, darunter auf Nutzung, Änderung, Vervielfältigung, Freigabe, Vorführung, Anzeige oder Offenlegung des Produkts und der Begleitdokumentation, lizenziert, die auch allen anderen Endnutzern gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen gewährt werden. Unveröffentlichte Rechte nach den Urheberrechtsgesetzen der Vereinigten Staaten bleiben vorbehalten.

9.2. Exportkontrolle und Einhaltung von Gesetzen.

9.2.1. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die vertraulichen Informationen, das Produkt, seine Nutzung, Ausfuhr oder Umladung den Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union unterliegen, darunter den United States Export Administration Regulations („EAR”), den vom Office of Foreign Assets Control („OFAC”) des US-Finanzministeriums und den vom Rat der Europäischen Union („EU”) erlassenen Vorschriften. Sie erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gemäß, aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, die Software, das Produkt, die Dokumentation, die Informationen oder die Technologie, die damit verbundenen vertraulichen Informationen oder Teile davon nicht (i) in ein Land oder eine Region, gegen das/die ein US-Embargo verhängt wurde, (oder an einen Staatsangehörigen oder Einwohner dieses Landes oder dieser Region) (derzeit: Krim-Region der Ukraine und die betreffenden Regionen der Ukraine - Donezker Volksrepublik (DNR) und Luhansker Volksrepublik (LNR), Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien) oder in andere mit einem Embargo belegte und sanktionierte Länder oder Gebiete oder (ii) an eine gesperrte oder mit Sanktionen belegte Person oder einen mit einem Verbot belegten Endverbraucher gemäß der OFAC-Liste der Specially Designated Nationals, der EAR-Listen oder der EU-Verordnungen exportiert oder reexportiert werden dürfen. Durch die Nutzung der Software, des Produkts und der Dokumentation erklären und sichern Sie zu, dass Sie sich nicht in einem solchen mit einem Embargo belegten Land oder Territorium befinden, nicht unter der Kontrolle eines solchen Landes oder Territoriums stehen und kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines solchen Landes oder Territoriums sind und auf keiner solchen Liste stehen.

Sie verpflichten sich, Bitrix24 unverzüglich zu benachrichtigen, falls Sie oder jemand von Ihrem Personal, wer bei Ihnen beschäftigt oder mit Ihnen verbunden ist, von Exportkontroll- und Sanktionsbestimmungen betroffen werden sollen.

9.2.2. Sie erkennen an, dass es in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt, die geltenden Exportkontroll- und Sanktionsgesetze und -vorschriften sowie alle anderen Gesetze, Regeln und Vorschriften einzuhalten, die für die Parteien im Rahmen dieses Vertrags gelten. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die in Abschnitt 7.2.2. genannten Maßnahmen jederzeit und ohne Vorankündigung oder Haftung in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen und Vorschriften zu ergreifen.

10. Privatsphäre und Datenschutz.

10.1. Privatsphäre. Um den Vertrag zu erfüllen oder um Ihnen technische und kommerzielle Unterstützung zu bieten, kann der Lizenzgeber Informationen über Sie erheben und speichern, einschließlich Ihres Namens, Ihrer E-Mail-Adresse und Rechnungsdaten. Sie bestätigen, dass Sie die Datenschutzerklärung des Lizenzgebers gelesen und verstanden haben, die Ihnen auf der Website des Lizenzgebers bereitgestellt wird. Der Lizenzgeber beschäftigt andere Unternehmen und Einzelpersonen, um bestimmte Funktionen in seinem Namen auszuführen. Beispiele hierfür sind die Ausführung von Bestellungen, die Zustellung von Paketen, der Versand von Post und E-Mails, das Entfernen von sich wiederholenden Informationen aus Kundenlisten, die Analyse von Daten, die Bereitstellung von Marketingunterstützung, die Bearbeitung von Kreditkartenzahlungen und die Bereitstellung von Kundendienstleistungen. Sie haben Zugang zu bestimmten personenbezogenen Informationen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, dürfen diese aber nicht für andere Zwecke verwenden.

10.2. Datenschutz: Diese Software ist eine „Offline”- und „Standalone”-Software und schließt jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Lizenzgeber aus, es sei denn, Sie nutzen die Cloud-Dienste von Bitrix24, darunter unter anderem CDN, Webhooks, Cloud-Backup, E-Mail-Marketing, Bitrix24.Docs, CRM, imbot, imopenlines, imconnector oder Feed-Nachrichten sowie alle neuen Cloud-Dienste, die keine neuen Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für die angegebenen Cloud-Dienste unterliegt den geltenden Datenschutzgesetzen (wie in der Datenverarbeitungsvertrag definiert) (die „DPA”) und erfolgt in Ihrem Namen und gemäß Ihren Anweisungen im Rahmen der Bereitstellung des Dienstes und den Bedingungen des DPA, die hiermit durch Bezugnahme aufgenommen werden, wobei sich die Parteien verpflichten, diese Bedingungen einzuhalten. Wenn der Administrator sich dafür entscheidet, Anwendungen von Drittanbietern zu installieren und zu nutzen, die über Bitrix24.Market https://www.bitrix24.de/applications.php zur Verfügung gestellt werden, ist der Lizenzgeber nicht für die daraus resultierende Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Drittanbieter-App verantwortlich.

11. Öffentliche Bekanntmachungen. Der Lizenzgeber kann Sie in der Öffentlichkeit als Kunde des Lizenzgebers angeben und in einer Kundenfallstudie die vom Lizenzgeber für Sie erbrachten Dienstleistungen und Lösungen beschreiben. Der Lizenzgeber kann auch eine oder mehrere Pressemitteilungen herausgeben, die eine Bekanntmachung über den Abschluss und Erfüllung des Vertrags und/oder der Implementierung des Produkts durch Sie enthalten. Nichts in diesem Abschnitt darf als Verpflichtung Ihrerseits ausgelegt werden, Ihre geschützten oder vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus können Sie diesem Abschnitt widersprechen, indem Sie einen Widerruf an den Lizenzgeber an die im Abschnitt „Vertragspartei” unten angegebenen Adressen senden.

12. Sonstige Bestimmungen.

12.1. Geltendes Recht; Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand. Der Vertrag unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Virginia, USA und wird in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt und durchgesetzt, ohne Bezugnahme auf die Regeln und Grundsätze des Kollisionsrechts. Soweit gesetzlich zulässig, treten die Bestimmungen des Vertrags an die Stelle der Bestimmungen des Einheitlichen Handelsgesetz (Uniform Commercial Code), wie es in der zuständigen Gerichtsbarkeit verabschiedet oder auf die Produkte anwendbar gemacht wurde. Der Vertrag unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen Anwendung hiermit ausdrücklich abgelehnt und ausgeschlossen wird. Die Bundes- und bundesstaatlichen Gerichte auf dem Gebiet des Commonwealth of Virginia, USA, sind ausschließlich zuständig für die Entscheidung über die Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass der Vertrag im Commonwealth of Virginia, USA, zu erfüllen ist und dass alle Klagen, Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die aufgrund des Vertrags erhoben werden oder die sich aus dem Vertrag oder einem vermeintlichen Vertragsbruch ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, ausschließlich vor den Bundes- oder Staatsgerichten des Commonwealth of Virginia, USA, verhandelt werden. Sie verzichten hiermit, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, auf das Recht, den Gerichtsstand in einen anderen Bundesstaat, Bezirk oder eine andere Gerichtsbarkeit zu verlegen, vorausgesetzt jedoch, dass der Lizenzgeber als Kläger berechtigt ist, ein Verfahren vor einem beliebigen Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit einzuleiten.

12.2. Frist für die Erhebung von Klagen. Keine Klage, unabhängig von der Form, die sich aus den Transaktionen im Rahmen des Vertrags ergibt, kann von den Vertragsparteien mehr als ein (1) Jahr, nachdem der Klagegrund eingetreten ist oder festgestellt wurde, dass er eingetreten ist, erhoben werden, mit der Ausnahme, dass Klagen wegen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum innerhalb der maximal geltenden gesetzlichen Frist erhoben werden können.

12.3. Gesamte Vereinbarung; Trennbarkeit; keine Verzichtserklärung. Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Entwürfe, Mitteilungen oder Werbung, ob mündlich oder schriftlich, in Bezug auf das Produkt oder den Vertragsgegenstand. Sie bestätigen, dass Sie den Vertrag gelesen und verstanden haben und sich bereit erklären, an seine Bedingungen gebunden zu sein. Sollte eine Bestimmung des Vertrags durch ein zuständiges Gericht unabhängig von dem Grund ganz oder teilweise für ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden werden, ist diese Bestimmung enger auszulegen, so dass sie gültig und durchsetzbar wird und der gesamte Vertrag nicht daran scheitert und der Rest des Vertrags in vollem Umfang in Kraft bleibt, soweit dies gesetzlich oder nach dem Billigkeitsrecht zulässig ist, wobei seine ursprüngliche Absicht so weit wie möglich erhalten bleibt. Ein Verzicht auf eine Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags ist nur dann gültig, wenn er schriftlich erfolgt und von Ihnen und einem bevollmächtigten Vertreter des Lizenzgebers unterzeichnet wird, vorausgesetzt, dass ein Verzicht auf Geltendmachung der Rechte wegen eines Verstoßes gegen eine Bestimmung dieses Vertrags keinen Verzicht auf Geltendmachung der Rechte wegen eines früheren, gleichzeitigen oder späteren Verstoßes darstellt. Das Versäumnis des Lizenzgebers, auf die strikte Erfüllung einer Vertragsbestimmung oder eines Rechts zu bestehen oder diese durchzusetzen, darf nicht als Verzicht auf eine solche Bestimmung oder ein solches Recht ausgelegt werden.

13. Kontaktinformationen. Auftraggeber.

13.1. Bitrix24 kann Ihnen rechtserhebliche Benachrichtigungen (auch im Zusammenhang mit diesem Vertrag) auf folgende Weise zukommen lassen: (1) durch einen sichtbaren Hinweis im Rahmen des Produkts; (2) per E-Mailan die Adresse, die Im Profil des Administrators im Kundenaccount angegeben ist. Ein Administrator hat seine E-Mail-Adresse korrekt anzugeben und auf dem neuesten Stand zu halten. Bitrix24 haftet nicht für die Unfähigkeit des Administrators, wichtige Benachrichtigungen zu erhalten.

13.2. Auftraggeber. Die juristische Person von Bitrix24, die diesen Vertrag abschließt, und die Adresse für die Administratorbenachrichtigungen hängen von Ihrem Gebiet ab, wo Sie wohnen, und sollten, sofern in Ihrer Rechnung nicht anders angegeben, wie folgt definiert werden:

Ihr Land (Gebiet)

Juristische Person, die diesen Vertrag abschließt

Adresse der Benachrichtigung

Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ukraine, Ungarn, Vatikan, Zypern

Bitrix24 Limited
Frema House, office 102, No. 9,
Konstantinou Paparigopoulou Str., 3106, Limassol, Cyprus

sales@bitrix24.eu

privacy@bitrix24.eu

Alle anderen Länder, außer den oben genannten und außer

Armenien, Aserbaidschan

Belarus, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldawien, Russische Föderation, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan

Bitrix, Inc.
700 North Fairfax St., Suite 614-B, Alexandria, VA 22314, USA

license@bitrixsoft.com

privacy@bitrix24.com