Heute möchten wir Ihnen den Beitrag von Frau Marlene Keller zum Thema „Arbeitsrecht: Wissenswertes zum Thema Änderungskündigung“ präsentieren.
Umstrukturierungen im Betrieb führen häufig zu Vertragsänderungen der Arbeitsverträge. Oft geschieht dies im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es kommt aber auch vor, dass dies nicht der Fall ist. In solchen Fällen sind Arbeitgeber geneigt, eine Änderungskündigung durchzusetzen. Diese sind aber nicht immer rechtlich einwandfrei und Aspekte wie der Lohnanspruch des Arbeitnehmers müssen beachtet werden.
Änderungskündigung muss nötig sein
Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht einigen, kommt es häufig zur Änderungskündigung. Dem Arbeitgeber wird dabei gekündigt, aber mit dem expliziten Zweck, in einer anderen oder einer geänderten Position im Betrieb weiterbeschäftigt zu werden. Damit eine solche Änderungskündigung gerechtfertigt ist, müssen mehrere Punkte erfüllt werden. Die geänderte Beschäftigung darf zunächst nicht im Rahmen des alten Arbeitsvertrags durchführbar sein.
Soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung
Ist dies der Fall, dann muss die Änderungskündigung auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigen. Da es sich um eine Kündigung handelt, müssen alle Voraussetzungen für eine Kündigung erfüllt sein. Laut Kündigungsschutzgesetz bedarf es bei betriebsinternen Kündigungsgründen eines betrieblichen Erfordernisses, die auch belegt werden muss.
Änderungskündigungen müssen darüber hinaus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz genügen. Eine einseitige Änderung bei nur bestimmten Arbeitnehmern darf es daher nicht geben. Absenkungen der Arbeitszeit müssen darüber hinaus ebenfalls den Tarifbestimmungen entsprechen.
Was tun beim Erhalt einer Änderungskündigung?
Da Änderungskündigungen selbst bei kleinen Mängeln anfechtbar sind, lohnt sich eine Beratung für Arbeitnehmer. Verschiedene Portale bieten hierzu weitere Informationen. Eine Erste-Hilfe-Maßnahme ist allerdings die Zusage zur Kündigung unter Vorbehalt. Dann kann der Arbeitnehmer mit rechtlicher Unterstützung prüfen, ob formale und soziale Gesichtspunkte der Änderungskündigung eingehalten wurden.
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