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Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit in Deutschland

7 Min. Lesezeit
Daniel Schwarz
5. September 2016
Zuletzt aktualisiert: 20. Dezember 2018
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Heute möchten wir Ihnen den Beitrag von Frau Marlene Keller zum Thema „Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit in Deutschland“ präsentieren. Frau Keller bietet ein E-Book mit dem Titel "Arbeitsrecht" zum kostenlosen Download an.

Wer für seine Arbeit Lohn oder Gehalt erhält, ist in Deutschland den Regeln des Arbeitszeitgesetzes unterworfen. Arbeitnehmer dürfen pro Werktag höchstens acht Stunden arbeiten. Zehn Stunden pro Tag sind vorübergehend erlaubt, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit binnen sechs Monaten maximal acht Stunden täglich beträgt. In der Summe dürfen somit 48 bzw. vorübergehend 60 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Für Arbeitnehmer mit mehr als einem Job addiert sich die Arbeitszeit. Erholungspausen gehören nicht dazu. Wann Arbeitnehmer ihren Arbeitstag beginnen und beenden müssen, ist nicht im Gesetz formuliert. Dies legen der Arbeitsvertrag oder Arbeitszeitregeln in Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen fest.

Ruhepausen und Ruhezeiten

Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern Ruhepausen gewähren und auf deren Einhaltung achten. Das Arbeitszeitgesetz verpflichtet Mitarbeiter spätestens nach sechs Stunden Arbeit zu einer mindestens 30-minütigen Pause. Nach neun Stunden sind mindestens 45 Minuten Ruhepause einzuhalten. Diese Pausen können in mehrere Abschnitte von wenigstens 15 Minuten unterteilt werden. Ruhezeit ist die Unterbrechung zwischen zwei Arbeitstagen. Das Arbeitszeitgesetz schreibt elf Stunden vor. Für Berufe und Branchen mit hohen Gesundheitsgefahren sind längere Ruhezeiten und Ruhepausen vorgesehen.

Sonntage und Feiertage müssen laut Arbeitszeitgesetz für Arbeitnehmer grundsätzlich frei sein. Allerdings sind einige Branchen von dieser Regelung ausgenommen.

Für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst ist die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot einleuchtend. Die Ausnahmeregelungen gelten für weitaus mehr Branchen. Dazu gehören Angestellte in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Beschäftigte in Gastronomiebetrieben und im Hotelgewerbe, Mitarbeiter von Verkehrsunternehmen oder Vertreter der Presse. Auch in landwirtschaftlichen Betrieben, Freizeiteinrichtungen, der Sicherheitsbranche und der Energie- und Wasserversorgung darf an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Zusätzlich gelten für viele dieser Branchen verkürzte Ruhezeiten. Für die Arbeit an einem Feiertag oder Sonntag müssen Arbeitgeber Ersatzruhetage gewähren.

Entschädigung bei der Nachtarbeit

Unternehmen sind verpflichtet als Entschädigung für Nachtarbeit einen Lohnzuschlag zu leisten oder Freizeitausgleich zu gewähren. Bei einer Arbeitstätigkeit zwischen 23 und 6 Uhr spricht das Gesetz von Nachtarbeit. Für einzelne Branchen gelten abweichende Regelungen. Sobald ein Arbeitnehmer zwei Stunden in der Nacht tätig ist, handelt es sich um Nachtarbeit. Wer mindestens an 48 Tagen eines Jahres Nachtarbeit leistet, darf sich regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat er Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz.

Sonderregelung zur Arbeitszeit für Minderjährige, Schwangere und stillende Mütter

Minderjährige dürfen maximal acht Stunden am Tag, 40 Stunden und fünf Tage pro Woche arbeiten. Abweichende Regeln gelten in der Landwirtschaft. Jugendlichen erhalten zwingend 30 Minuten Ruhepause bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden und 60 Minuten bei mehr als sechs Stunden Arbeit. Als Ruhezeit sind zwölf Stunden vorgeschrieben. Für die Lage der Arbeitszeit, für Samstags- und Sonntagsarbeit gelten branchenspezifische Einschränkungen. Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Schwangere und stillende Mütter nicht mit Mehrarbeit sowie branchenspezifisch eingeschränkt mit Nachtarbeit und Arbeit an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung gilt ein Beschäftigungsverbot, wenn sich die Arbeitnehmerin nicht persönlich zur Arbeit bereit erklärt. Arbeitgeber müssen stillenden Müttern eine angemessene Stillzeit gewähren, die als Arbeitszeit zu bezahlen ist.

Informationsressourcen zu diesem Thema

Als erste Informationsquelle ist das Internet mit Info-Portalen wie www.anwaltarbeitsrecht.com oder juristischen Blogs eine gute Wahl. Arbeitgeber, die es genauer wissen wollen, sollten zur Fachliteratur greifen. Bei Spezialfragen oder Streitigkeiten mit Mitarbeitern ist ein Anwalt für Arbeitsrecht die erste Adresse.

Bitrix24 bietet Arbeitszeitmanagement an. Das System des Arbeitszeitmanagements ermöglicht es, Anfang und Ende des Arbeitstages sowie Pausen und Abwesenheiten zu fixieren, oder mithilfe von Kalendern diverse Termine schnell zu planen.

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